Stoller Verwaltungs- und Management-Gesellschaft mbH
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Radon allein ist schon eine ernstzunehmende Problematik, aber es gilt auch einen weiteren Aspekt unbedingt zu berücksichtigen.
Ein wichtiger Punkt, der bei baulichen Maßnahmen zu beachten ist, sind die Vorgaben, die durch die Energieeinsparverordnung EnEV gemacht werden – die Abdichtung der Gebäude. Durch diese Vorgaben werden spezielle bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch vorgeschrieben. Bei allen Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben steht die Einsparung von Energie im Vordergrund. Werden bei einer solchen Baumaßnahme die Bedingungen bzgl. der Radonbelastung nicht im ausreichenden Maße bedacht, kann es anschließend zu einem deutlichen Anstieg der Radonkonzentration im Gebäude kommen – hierzu ermittelten wir bereits vor 20 Jahren erste Problem-Ergebnisse. Zahlreiche Untersuchungen haben inzwischen gezeigt, dass je nach Abdicht-Maßnahme die Strahlenbelastung um den Faktor von 2 bis 10 ansteigen kann, wenn man durch die Energiesparmaßnahmen den Luftwechsel verringert und die Innenraumgifte nicht anderweitig reduziert.
Geht man von den Abschätzungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) aus dem Jahre 2005 mit ca. 3.000 Lungenkrebstoten pro Jahr in Deutschland infolge einer Radonexposition aus, kann man nun - reichlich zehn Jahre später - nach umfassender Umsetzung der EnEV, basierend auf den oben genannten Zusammenhängen zur Erhöhung der Radonexposition, einen Anstieg der zu erwartenden Lungenkrebserkrankungen pro Jahr mit ca. 9.000 Todesfälle prognostizieren (bei einem mittleren Erhöhungsfaktor 3), da vielfach die EnEV-Sanierungen lediglich Haus-Abdichtungen und „neue Fenster“ waren – ohne die erforderliche Beachtung des vorhandenen Radonpegels.
Das nachfolgende Untersuchungsbeispiel von vor 15 Jahren zeigt leider eindeutig auf, dass das Radon-Problem schon länger bekannt und kein Kavaliersdelikt ist.
Der Planungswert zum radonsicheren Bauen von 100 Bq/m³ wurde vor mehr als zehn Jahren in das aktuell gültige Radon-Handbuch des Bundesamtes für Strahlenschutz übernommen und stellt derzeit eine allgemein anerkannte Regel der Technik in Deutschland dar. Des Weiteren veröffentlichte das BMUB am 12. Mai 2005 eine Stellungnahme zu Radonkonzentrationen in Wohnräumen und gab die folgenden Empfehlungen:
Zu dem Problemkreis Radon und EnEV gibt es eine Reihe von Veröffentlichungen und Lösungsansätze, hierzu beraten wir Sie gern.
Bei der jährlich in Dresden stattfindenden Fachtagung zu Radon bzw. zum radonsicheren Bauen präsentierte die Stoller Ingenieurtechnik auch 2015 wieder einen Fachvortrag zu Fragen des Radonschutzes bei der Umsetzung der Energieeinsparverordnung EnEV. Thema war die Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und eine damit einhergehende signifikante Strahlenbelastungen bei Nichtbeachtung eines umfassenden Radonschutzes. Anhand von Radon-Langzeitmesswerten in Sachsen aus den neunziger Jahren vor der Einführung der EnEV konnte aufgezeigt werden, welche Konsequenzen ggf. zu erwarten wären und Abschätzungen zum Sanierungsaufwand gegeben werden.